Ostschweizer Medienpreis Teilnahmebedingungen
Allgemeine Bedingungen
Zugelassen sind Einzelbeiträge oder Serien in deutscher oder rätoromanischer Sprache, die im Jahr 2011 erstmals veröffentlicht worden sind.
Die Arbeit ist in einem Medium der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Thurgau oder im Fürsten-tum Liechtenstein veröffentlicht worden. Oder sie ist andernorts veröffentlicht worden, hat aber diese Region zum Inhalt.
In den Kategorien Reportage/Hintergrund, Tagestext, Radiobeitrag und Fernsehbeitrag ist nur eine Arbeit pro AutorIn erlaubt. In der Kategorie Pressefotografie sind drei Arbeiten erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und AutorInnenteams.
Beiträge können von den AutorInnen eingereicht oder von Dritten vorgeschlagen werden.
Die Arbeiten können per Post oder in den Kategorien Fernsehbeitrag, Radiobeitrag, Reportage/Hintergrund und Tagestext in digitaler Form eingereicht werden.
Kategorien
Fernsehbeitrag:
- Beiträge – Einzelbeiträge oder Serien – mit höchstens 5 Minuten Sendezeit sind zugelassen
- Ein Zusammenschnitt auf 5 Minuten eines ursprünglich längeren Beitrages ist auch möglich
- Sie sind einzureichen in 6-facher Ausführung auf DVD oder CD versehen mit einem Titel und einer Anmoderation. Zugelassen sind alle journalistischen Formen. Massgebend ist die gesendete Fassung.
Pressefotografie:
- Erlaubt sind 3 Arbeiten pro FotografIn.
- Zugelassen sind Einzelfotos sowie Serien von höchstens 5 Bildern.
- Mindestens eines dieser Bilder muss veröffentlicht worden sein.
- Eine Serie gilt als eine Arbeit.
- Die Einreichung erfolgt auf Schwarzweiss- und Farb-abzügen (18x24 bis 20x25 cm).
- Beizulegen ist 1 Beleg der Veröffentlichung inklusive Bildlegende.
Radiobeitrag:
- Beiträge mit höchstens 4 Minuten Sendezeit sind zugelassen.
- Sie sind einzureichen in 6-facher Ausführung auf CDs, versehen mit einem Titel und einer Anmoderation.
- Zugelassen sind alle journalistischen Formen.
Reportage/Hintergrund:
- Die Arbeit ist in 6-facher Ausführung
- 6 Originale oder
- 1 Original und 5 Kopien
- Die Reportage hat eine beliebige Länge. Lange, anschlagstarke Texte sind erwünscht.
- Unterschiedliche Formen sind zugelassen:
- Reportage
- Porträt
- Dokumentation
- Interview
- Feature
- Monothematische Serien
- Hintergrundberichte
Tagestext:
- Die Arbeit ist in 6-facher Ausführung
- 6 Originale oder
- 1 Original und 5 Kopien
- Der Tagestext umfasst höchstens eine halbe Zeitungsseite.
- Er lässt diverse Formen zu:
- Bericht
- Feature
- Glosse
- Interview
- Kommentar
- Leitartikel
- Kolumne
Die Arbeiten werden je Kategorie durch eine unabhängige Fachjury beurteilt. Diese entscheidet endgültig und unanfechtbar.
Die Stiftung Ostschweizer Medienpreis kann die eingereichten Arbeiten zu Dokumentations- oder Austellungszwecken veröffentlichen. Daraus entsteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen bei der Geschäftsstelle Ostschweizer Medienpreis.
Ausgeschlossen sind Beiträge, die bereits einen Preis erhalten haben.
Nuestro sitio es informativo y no aceptamos solicitantes para los premios.