Ostschweizer Medienpreis Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen

Zugelassen sind Einzelbeiträge oder Serien in deutscher oder rätoromanischer Sprache, die im Jahr 2011 erstmals veröffentlicht worden sind.

Die Arbeit ist in einem Medium der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Thurgau oder im Fürsten-tum Liechtenstein veröffentlicht worden. Oder sie ist andernorts veröffentlicht worden, hat aber diese Region zum Inhalt.

In den Kategorien Reportage/Hintergrund, Tagestext, Radiobeitrag und Fernsehbeitrag ist nur eine Arbeit pro AutorIn erlaubt. In der Kategorie Pressefotografie sind drei Arbeiten erlaubt.

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und AutorInnenteams.

Beiträge können von den AutorInnen eingereicht oder von Dritten vorgeschlagen werden.

Die Arbeiten können per Post oder in den Kategorien Fernsehbeitrag, Radiobeitrag, Reportage/Hintergrund und Tagestext in digitaler Form eingereicht werden.

Kategorien

Fernsehbeitrag:

Pressefotografie:

Radiobeitrag:

Reportage/Hintergrund:

Tagestext:

Die Arbeiten werden je Kategorie durch eine unabhängige Fachjury beurteilt. Diese entscheidet endgültig und unanfechtbar.

Die Stiftung Ostschweizer Medienpreis kann die eingereichten Arbeiten zu Dokumentations- oder Austellungszwecken veröffentlichen. Daraus entsteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen bei der Geschäftsstelle Ostschweizer Medienpreis.

Ausgeschlossen sind Beiträge, die bereits einen Preis erhalten haben.

Nuestro sitio es informativo y no aceptamos solicitantes para los premios.

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Gönner